Tolle Nachrichten! Leinentausch entwickelt sich weiter. Wir sind jetzt Gudog: Deine beste Alternative zur Hundepension zu Gudog

Übernahme der Tierarztkosten - Unser Rundum-sorglos-Paket

Das Wohlergehen unserer vierbeinigen Kunden liegt uns am Herzen, deswegen gibt es bei uns das Rundum-sorglos-Paket.

Vorteile für Hundehalter: Die Übernahme der Tierarztkosten bedeutet, dass Dein Hund im Falle eines Notfalls unverzüglich und angemessen medizinisch betreut wird. Du brauchst Dir während Deines Urlaubes also keinerlei Sorgen um Deinen Vierbeiner zu machen.

Vorteile für Hundesitter: Dank unserer Rundum-sorglos-Paket, könnt Ihr Euren Gasthund ruhigen Gewissens behandeln lassen, ohne die Sorge, dass der Hundehalter – aufgrund von Diskrepanzen über die Notwendigkeit der Behandlung - Euch das Behandlungsentgelt möglicherweise nicht zurückerstattet. Damit seid Ihr immer auf der sicheren Seite.

Somit stellt Leinentausch die sicherste und angenehmste Erfahrung der Hundebetreuung dar.

Hier ist der Deal:

Sollte während des Betreuungszeitraums aufgrund eines Notfalls, Unfalls oder aufgrund eines vergleichbaren plötzlichen, unvorhergesehenen Ereignisses eine tierärztliche Behandlung und / oder eine Medikamentengabe notwendig werden, übernimmt Leinentausch die Kosten hierfür bis zu einem Höchstbetrag von 1500,- € (eintausendfünfhundert Euro) für jeden betreuten Hund eines Mitglieds. Höhere Summen nach Absprache.

Um die Kostendeckung tierärztlicher Notbehandlungen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Umstände gegeben sein:

  1. Die Betreuung des Hundes muss über die Leinentausch Webseite www.leinentausch.de gebucht worden sein.
  2. Der Betreuungszeitraum ist durch den Buchungsstart und das Buchungsende definiert.
  3. Leinentausch muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Auftreten des Notfalls bzw. des Unfalls schriftlich per E-Mail über kontakt@leinentausch.de von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt werden.
  4. Die Tierarztrechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Betreuung vorgelegt werden.
  5. Dabei ist glaubhaft zu machen, dass die Behandlungskosten auf einen Notfall bzw. Unfall während des Betreuungszeitraums zurückzuführen sind und diese nicht in Verbindung mit einer Krankheit oder bereits zuvor bestehenden Verletzung in Verbindung stehen. Dazu genügt beispielsweise ein kurzer Bericht des behandelnden Tierarztes.

Für weitere detaillierte Informationen empfehlen wir, unsere Nutzungsbedingungen zu lesen.